Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH)

Die MA HSH ist die gemeinsame Medienanstalt der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie ist zuständig für die Zulassung von privatem Rundfunk und die Zuweisung von Übertragungskapazitäten. Ihr Hauptaugenmerk liegt auf der Aufsicht über Rundfunkangebote und Internetseiten sowie über Angebote in Sozialen Netzwerken und auf Plattformen. Hier befasst sie sich vor allem mit Verstößen gegen den Jugendmedienschutz und Werberegelungen.

Mit dem Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags im November 2020 ist zudem die Regulierung von Medienplattformen und Medienintermediären ein weiterer zentraler Aufgabenbereich geworden. Hierbei geht es um die Sicherung einer diskriminierungsfreien Auffindbarkeit von journalistisch-redaktionellen Inhalten, beispielsweise in Suchmaschinen und Sozialen Netzwerken. Außerdem prüft die MA HSH die Einhaltung journalistischer Grundsätze in journalistisch-redaktionell gestalteten Online-Angeboten.

Die MA HSH ist zudem zuständig für die Förderung des nichtkommerziellen Hörfunks in Hamburg und Schleswig-Holstein.


Aufgaben

Die Aufgaben der MA HSH umfassen neben der Zulassung von Veranstaltern, der Zuweisung von Übertragungskapazitäten und der Aufsicht über die zugelassenen Programme auch die Förderung nichtkommerziellen lokalen Hörfunks.

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Direktorin

Die Direktorin der MA HSH führt die Geschäfte der MA HSH und vertritt diese in der Öffentlichkeit und vor Gericht. Sie ist Dienstvorgesetzer der Beschäftigten der MA HSH. Direktorin der MA HSH ist seit dem 1. März 2022 Eva-Maria Sommer.

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Medienrat

Der Medienrat ist das Beschlussorgan der MA HSH. Er besteht aus 14 Mitgliedern, die von der Hamburgischen Bürgerschaft sowie dem Schleswig-Holsteinischen Landtag gewählt werden.

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die medienanstalten

Im Rahmen der bundesweiten Zusammenarbeit der Medienanstalten ist die MA HSH Teil der gemeinsamen Gremien und Ausschüsse.

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