Medienrat

Der Medienrat der MA HSH tagt regelmäßig, um über anstehende Entscheidungen zu beraten und abzustimmen.

Er besteht aus zehn Expert:innen, die in besonderer Weise über Kenntnisse und Befähigungen in medienrelevanten Gebieten verfügen, und von der Hamburgischen Bürgerschaft und vom Schleswig-Holsteinischen Landtag gewählt wurden.

Der amtierende Medienrat der MA HSH konstituierte sich am 14. Dezember 2022, Vorsitzender ist Sebastian Schulze.

Vita Sebastian Schulze

Mitglieder

Sebastian Schulze
Vorsitzender des Medienrats

Heino Windt
Stellv. Vorsitzender des Medienrats

Michaela Beck

 

Emma Louisa Döhler Dr. h.c. Jürgen Koppelin Karsten Lüchow

 

Manuela Steensen-Ross Steffen Voß Timo Wiesmann

 

Erhard Wohlgemuth

Sitzungstermine des Medienrats

28. Januar 2026

18. März 2026

6. Mai 2026

24. Juni 2026

19. August 2026

30. September 2026

28. Oktober 2026

4. November 2026 (Bedarfstermin)

16. Dezember 2026

Ergebnisse der letzten Medienratssitzung

Ergebnisse der Sitzung des MA HSH-Medienrats vom 19. August 2026

Der Medienrat hat der EYECANSEE GmbH & Co. KG die unbefristete Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des Hörfunkspartenprogramms „Radio Reeperbahn“ erteilt. Das Programm richtet sich in erster Linie an aktive, mobile und urbane Hörer:innen im Alter von 18 bis 35 Jahren. Ihnen möchte der Veranstalter in Hamburg „den Reeperbahnsound“ liefern und eine Plattformen für gesellschaftsrelevante Themen, die sie bewegen, bieten: Von der Clubkultur bis hin zu stadtpolitischen Fragen aus der Sicht der nächsten Generation. Das Programm wird bereits seit dem Jahr 2012 als angezeigtes Webradio veranstaltet und über das Internet verbreitet. Eine Verbreitung über DAB+ wird zukünftig angestrebt.

Des Weiteren gewährte der Medienrat dem Freies Radio – Initiative Flensburg e.V. (Radio FRATZ) eine Förderung der anfallenden Mehrwertsteuer in Höhe von 4.023,42 €.


Aufgaben

Der Medienrat der MA HSH entscheidet unter anderem über Zulassungen, Zuweisungen von Übertragungskapazitäten sowie die Rangfolge in Kabelanlagen. Er stellt Verstöße fest und entscheidet über Aufsichtsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeiten. Außerdem beschließt er über Maßnahmen zur Förderung des nichtkommerziellen lokalen Hörfunks. Das Gremium erlässt Satzungen und Richtlinien. Ihm obliegen zudem die Feststellung des Haushaltsplans der MA HSH sowie die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts der Direktorin. Der Medienrat ist zudem zuständig für Wahl und Abberufung der Direktion.