Medienrat

Der Medienrat der MA HSH tagt regelmäßig, um über anstehende Entscheidungen zu beraten und abzustimmen.

Er besteht derzeit aus neun Expert:innen, die in besonderer Weise über Kenntnisse und Befähigungen in medienrelevanten Gebieten verfügen, und von der Hamburgischen Bürgerschaft und vom Schleswig-Holsteinischen Landtag gewählt wurden.

Der amtierende Medienrat der MA HSH konstituierte sich am 14. Dezember 2022, Vorsitzender ist Sebastian Schulze.

Vita Sebastian Schulze

Mitglieder

Sebastian Schulze
Vorsitzender des Medienrats

Heino Windt
Stellv. Vorsitzender des Medienrats

Michaela Beck

 

Emma Louisa Döhler Dr. h.c. Jürgen Koppelin Karsten Lüchow

 

Manuela Steensen-Ross Steffen Voß Timo Wiesmann

 

Sitzungstermine des Medienrats

Mittwoch, 11. Juni 2025

Mittwoch, 23. Juli 2025

Mittwoch, 17. September 2025

Mittwoch, 22. Oktober 2025 (Bedarfstermin)

Mittwoch, 12. November 2025

Mittwoch, 17. Dezember 2025

 

- Terminänderungen möglich -

Ergebnisse der letzten Medienratssitzung

Ergebnisse der Sitzung des MA HSH-Medienrats am 30. April 2025

Wechsel in der Geschäftsführung – Radio 21 GmbH & Co. KG

Bei der Radio21 GmbH & Co. KG – der Veranstalterin der Hörfunkspartenprogramme „RADIO 21 – bester ROCK’N POP“ und „Radio The WOLF“ – hat die Geschäftsführung gewechselt. Diesen Wechsel hat der Medienrat als medienrechtlich unbedenklich bestätigt. Künftig  übernehmen Herr Jens Babian und Frau Sara Laier jeweils alleinvertretungsberechtigt die Geschäftsführung. Dabei wird Herr Babian insbesondere die Programmverantwortung für beide Programme sowie die Verantwortung für ihre Programm- und Eigenvermarktung übernehmen. Frau Laier übernimmt insbesondere die Verantwortung für die Finanzen und das Media-Marketing.

Ausschreibung niederdeutsche Medienplattform

Das Land Schleswig-Holstein möchte den Erhalt der Niederdeutschen Sprache in den Medien fördern. Im Landeshaushalt sind hierfür für die Jahre 2025 bis 2027 jeweils Mittel in Höhe von 140.000 Euro bereitgestellt worden. Um eine staatsferne Durchführung sicherzustellen haben das Land Schleswig-Holstein und die MA HSH einen Vertrag bezüglich der unabhängigen Konzeption, Auswahl und Durchführung des Förderungsprogramms geschlossen.

Der Medienrat hat nun eine Änderungsfassung seiner Förderrichtlinie erlassen und die Ausschreibung „Projektförderung eines Hörfunk-/ Telemedienangebots zur Förderung der Regionalsprache Niederdeutsch in Schleswig-Holstein“ beschlossen.

Einrichtung eines „Fachausschusses Medienintermediäre“
Zur vertiefenden Erörterung aktueller Entwicklungen aus dem Bereich der Regulierung von Medienintermediären richtet der Medienrat einen Fachausschuss ein. Seine vier Mitglieder werden das Themenfeld – zunächst befristet bis zum 30. April 2026 – intensiv beleuchten und für das Plenum aufbereiten.  


Aufgaben

Der Medienrat der MA HSH entscheidet unter anderem über Zulassungen, Zuweisungen von Übertragungskapazitäten sowie die Rangfolge in Kabelanlagen. Er stellt Verstöße fest und entscheidet über Aufsichtsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeiten. Außerdem beschließt er über Maßnahmen zur Förderung des nichtkommerziellen lokalen Hörfunks. Das Gremium erlässt Satzungen und Richtlinien. Ihm obliegen zudem die Feststellung des Haushaltsplans der MA HSH sowie die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts der Direktorin. Der Medienrat ist zudem zuständig für Wahl und Abberufung der Direktion.