Medienrat
Der Medienrat der MA HSH tagt regelmäßig, um über anstehende Entscheidungen zu beraten und abzustimmen.
Er besteht aus zehn Expert:innen, die in besonderer Weise über Kenntnisse und Befähigungen in medienrelevanten Gebieten verfügen, und von der Hamburgischen Bürgerschaft und vom Schleswig-Holsteinischen Landtag gewählt wurden.
Der amtierende Medienrat der MA HSH konstituierte sich am 14. Dezember 2022, Vorsitzender ist Sebastian Schulze.
Mitglieder
Die Sitzungstermine für 2026 werden hier in Kürze bekannt gegeben.
Ergebnisse der Sitzung des MA HSH-Medienrats vom 17. Dezember 2025
NORA NordOstsee Radio GmbH & Co. KG – Erweiterung der Geschäftsführung
Alleiniger Geschäftsführer der NORA NordOstsee Radio GmbH & Co. KG war bislang Martin Hülsmann. Als weiterer Geschäftsführer wurde nun Jan-Henrik Schmelter bestellt. Dieser Veränderung bei der Veranstalterin des Hörfunkvollprogramms RADIO BOB! rockt Schleswig-Holstein stehen keine medienrechtlichen Bedenken entgegen.
Förderung der Nichtkommerziellen Lokalen Hörfunkveranstalter
Der Medienrat hat gemäß den Kriterien der Richtlinie der MA HSH zur Förderung nichtkommerzieller lokaler Rundfunkveranstalter und lokaljournalistischer Projekte eine Förderung in Höhe von rund 158.000 Euro beschlossen. Die Förderung kommt mit der Anbieterinnengemeinschaft im FSK e. V. (FSK) und der Anbieterinnengemeinschaft Radio Nord e. V. (Deck1) sowie dem Freies Radio Neumünster e.V. (FRN) und dem Freies Radio Initiative Flensburg e.V. (Radio Fratz) je zwei Veranstaltern in Hamburg und in Schleswig-Holstein zugute.
Aufgaben
Der Medienrat der MA HSH entscheidet unter anderem über Zulassungen, Zuweisungen von Übertragungskapazitäten sowie die Rangfolge in Kabelanlagen. Er stellt Verstöße fest und entscheidet über Aufsichtsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeiten. Außerdem beschließt er über Maßnahmen zur Förderung des nichtkommerziellen lokalen Hörfunks. Das Gremium erlässt Satzungen und Richtlinien. Ihm obliegen zudem die Feststellung des Haushaltsplans der MA HSH sowie die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts der Direktorin. Der Medienrat ist zudem zuständig für Wahl und Abberufung der Direktion.


