Medienrat

Der Medienrat der MA HSH tagt regelmäßig, um über anstehende Entscheidungen zu beraten und abzustimmen.

Er besteht derzeit aus neun Expert:innen, die in besonderer Weise über Kenntnisse und Befähigungen in medienrelevanten Gebieten verfügen, und von der Hamburgischen Bürgerschaft und vom Schleswig-Holsteinischen Landtag gewählt wurden.

Der amtierende Medienrat der MA HSH konstituierte sich am 14. Dezember 2022, Vorsitzender ist Sebastian Schulze.

Vita Sebastian Schulze

Mitglieder

Sebastian Schulze
Vorsitzender des Medienrats

Heino Windt
Stellv. Vorsitzender des Medienrats

Michaela Beck

Emma Louisa Döhler Esther Geißlinger Dr. h.c. Jürgen Koppelin

Karsten Lüchow Manuela Steensen-Ross Steffen Voß

Sitzungstermine des Medienrats

Mittwoch, 31. Januar 2024

Mittwoch, 13. März 2024

Mittwoch, 24. April 2024 - ausgefallen

Mittwoch, 12. Juni 2024

Mittwoch, 10. Juli 2024

Mittwoch, 11. September 2024

Mittwoch, 16. Oktober 2024

Mittwoch, 4. Dezember 2024

- Terminänderungen möglich -

Ergebnisse der letzten Medienratssitzung

Ergebnisse der Sitzung des MA HSH-Medienrats am 10. Juli 2024

• Aufgrund des Todesfalls eines Gesellschafters ist es bei der Radio Wellenrausch GmbH zu einer Beteiligungsveränderung gekommen. Diese wurden als medienrechtlich unbedenklich bestätigt.

• Im Programm von RTL Nord wurde nach Auffassung des Medienrats in einer entwicklungsbeeinträchtigenden Art und Weise von einem Vorfall berichtet, bei dem eine Minderjährige von Gleichaltrigen körperlich und psychisch misshandelt worden war. Zudem wurde das Opfer in den Beiträgen nicht ausreichend verpixelt. Der Medienrat der MA HSH sprach darum eine förmliche Beanstandung aus. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

• Der Medienrat hat zudem die derzeitige stellvertretende Direktorin Simone Lingens im Amt bestätigt.


Aufgaben

Der Medienrat der MA HSH entscheidet unter anderem über Zulassungen, Zuweisungen von Übertragungskapazitäten sowie die Rangfolge in Kabelanlagen. Er stellt Verstöße fest und entscheidet über Aufsichtsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeiten. Außerdem beschließt er über Maßnahmen zur Förderung des nichtkommerziellen lokalen Hörfunks. Das Gremium erlässt Satzungen und Richtlinien. Ihm obliegen zudem die Feststellung des Haushaltsplans der MA HSH sowie die Genehmigung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts der Direktorin. Der Medienrat ist zudem zuständig für Wahl und Abberufung der Direktion.