Verfahren und Formulare


Vereinfachtes Anzeigeverfahren von Live-Streamings

In der aktuellen Corona-Krise wird Kultur digital: Immer mehr Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen oder Gottesdienste sind als Live-Streamings im Internet zu sehen.

Für Live-Streamings kultureller und religiöser Veranstaltungen gilt derzeit eine Sonderregelung, sodass sie auch ohne eine rundfunkrechtliche Zulassung möglich sind. Vorab sind Übertragungen aus Hamburg oder Schleswig-Holstein jedoch formlos per E-Mail bei der MA HSH anzuzeigen.

Diese Sonderregelung wurde aufgrund der andauernden angeordneten staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Ende August 2020 bis auf Weiteres verlängert. Die Erlaubnis zur Ausstrahlung bereits angezeigter Live-Streamings verlängert sich automatisch entsprechend.

Mit der Verlängerung orientiert sich die MA HSH weiterhin an den Corona-Maßnahmen der Landesregierungen. Dieses Vorgehen ersetzt nicht grundsätzlich das gesetzliche Erlaubnisverfahren, sondern stellt weiterhin eine vorläufige Maßnahme dar. Bei der geplanten Übertragung von Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, die einen längeren zeitlichen Vorlauf haben, kann auch eine Zulassung im Sinne des medienrechtlichen Regelverfahrens zu beantragen sein. Dies gilt insbesondere auch für Angebote, die auf Dauer angelegt sind. Die MA HSH wird hier in jedem Einzelfall zeitnah und pragmatisch entscheiden und steht für Beratung zur Verfügung.

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Für die Anzeige eines Live-Streamings kann auch das nachfolgende Formular genutzt werden:

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Informationen zum Verfahren der MA HSH für die Zulassung von Rundfunkprogrammen

Wer in Deutschland Hörfunk- und Fernsehprogramme veranstalten will, braucht hierfür eine Zulassung, die nur von einer der 14 Medienanstalten in Deutschland erteilt werden kann. Die folgenden Dokumente geben Informationen zum Zulassungsverfahren der MA HSH und umfassen auch die notwendigen Formulare.

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Checkliste: Wann benötige ich eine Rundfunklizenz?

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Merkblatt Rundfunkzulassung

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Informationen zum Verfahren der MA HSH für die Zulassung von Rundfunkprogrammen und die Zuweisung von Übertragungskapazitäten zum Download im PDF-Format

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Erklärung über die Einhaltung der programmbezogenen Anforderungen an die Rundfunkveranstaltung zum Download im PDF-Format

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Erklärung nach § 53 Abs. 1 und 2 MStV und § 18 Abs. 1 und 2 MStV HSH zum Download im PDF-Format

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Erklärung nach § 53 Abs. 3 MStV und § 18 Abs. 3 MStV HSH zum Download im PDF-Format

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