Die MA HSH überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei den von ihr zugelassenen Rundfunkprogrammen. Auch bei Internetseiten sowie bei Angeboten in Sozialen Netzwerken und auf Plattformen geht sie möglichen Verstößen nach. Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre liegen ebenfalls im Aufsichtsbereich der MA HSH.
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