Gewinnspiele / Gewinnspielsendungen

Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen im Fernsehen, Hörfunk sowie im Internet sind zulässig, sie unterliegen jedoch bestimmten Regeln. Als Gewinnspiel gilt ein Programmteil, der dem Nutzer im Falle der Teilnahme die Möglichkeit auf den Erhalt eines Gewinns verspricht. Von einer Gewinnspielsendung wird gesprochen, wenn die Sendung nur oder hauptsächlich aus einem oder mehreren Gewinnspielen besteht.

Rechtsgrundlagen Gewinnspiele / Gewinnspielsendungen

Die gesetzlichen Regelungen zu Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen finden sich im Medienstaatsvertrag (§ 11 Abs. 1 Sätze 1 bis 6, Abs. 2 und Abs. 3 MStV). Darüber hinaus macht die Gewinnspielsatzung weitere Vorgaben.

Gesetzliche Anforderungen an Gewinnspiele / Gewinnspielsendungen

Die Teilnahmebedingungen müssen klar und unmissverständlich formuliert sein. Der Teilnehmer muss transparent und verständlich informiert werden, beispielsweise über die Teilnahmebedingungen, die Kosten der Teilnahme (zum Beispiel Telefongebühren im Festnetz und mobil) und die Methode bei der Auswahl des Gewinners.

Der Nutzer darf nicht irregeführt werden, zum Beispiel hinsichtlich der Auflösung, des Schwierigkeitsgrads oder des möglichen Gewinns. Der Veranstalter des Gewinnspiels, also der Rundfunksender oder der Internetanbieter, muss darüber hinaus sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche von der Teilnahme an Gewinnspielen beziehungsweise Gewinnspielsendungen ausgeschlossen sind. Die Teilnahme an entgeltlichen Gewinnspielen ist ab 14 Jahren, die an Gewinnspielsendungen ab 18 Jahren erlaubt. Für die einmalige Teilnahme an einem Gewinnspiel dürfen höchstens Kosten von 0,50 € fällig werden.

Das große Täuschungs- und Missbrauchspotenzial bei der Durchführung von Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen macht eine gesetzliche Regelung notwendig. In der Vergangenheit hatte es vielfach Probleme im Rundfunkbereich gegeben bis hin zu ganzen Sendern mit betrügerischen Geschäftsmodellen.

Gewinnspiel und Glücksspiel

Relevant ist auch die Abgrenzung des Gewinnspiels vom Glücksspiel. Diese Unterscheidung ist von erheblicher Bedeutung, da Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen im Rundfunk und im Internet zulässig sind und keiner glücksspielrechtlichen Erlaubnis bedürfen. Muss der Teilnehmer neben der Teilnahme noch eine Leistung erbringen, etwa eine Frage beantworten, dann ist dies ein Gewinnspiel. Bei einem Glücksspiel reicht bereits die Teilnahme, der Gewinn ist also nur vom Glück abhängig.

Die Aufgabe der MA HSH bei der Regulierung von Gewinnspielen / Gewinnspielsendungen

Die MA HSH kontrolliert, ob die Bestimmungen der Gewinnspielsatzung in den Programmen der von ihr zugelassenen Fernseh- und Hörfunkveranstalter und in den Angeboten der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Internetseiten eingehalten werden. Bei Hinweisen auf Verstöße geht die MA HSH diesen nach und kann gegebenenfalls Bußgelder verhängen.

Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen

Für die Zukunft wird es entscheidend sein, eine einheitliche und für alle Mediengattungen faire Regulierung von Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen zu entwickeln. Da eine klare Abgrenzung zwischen den Medien zunehmend schwierig wird, müssen bestehende Regelungen gegebenenfalls angepasst werden, so dass die Nutzer vor betrügerischen Gewinnspielen geschützt, aber gleichzeitig auch die Interessen der Anbieter berücksichtigt werden.

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