Altonaer Museum, 11.15 - 12.15 Uhr

Social Media Week Hamburg

Zwei Jahre NetzDG: Verschärfen oder abschaffen?

Die Bundesregierung hat am 19. Februar 2020 den Gesetzentwurf für ein Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität beschlossen. Es sieht eine erhebliche Ausweitung der Vorgaben für Anbieter Sozialer Netzwerke vor, unter anderem die Anzeige von Straftaten und die Weitergabe von Nutzerdaten. Ist das eine sinnvolle Verschärfung? Oder der Einstieg in eine problematische "Zusammenarbeit" von internationalen Plattformen und nationaler Strafverfolgung? Und welchen Einfluss hat das auf die Meinungsfreiheit?

Seit zwei Jahren gelten für Anbieter Sozialer Netzwerke die Vorschriften des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) für den Umgang mit Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte. Das Gesetz wird seit seinem Bestehen kontrovers diskutiert: Einerseits wird kritisiert, dass durch rigide Löschungen die Meinungsfreiheit eingeschränkt werde, andererseits bestehen im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Hass und Hetze Forderungen nach einer Verschärfung.

Über das Spannungsfeld von legitimem Strafverfolgungsinteresse und Freiheitsrechten der digitalen Öffentlichkeit diskutierten Thomas Fuchs, Direktor der MA HSH, und Prof. Dr. Marc Liesching, Professor für Medienrecht und Medientheorie an der Fakultät Medien der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur in Leipzig, nach dessen einführendem Impulsreferat.