Pressemitteilung, 11. Mai 2022

Neuwahl des MA HSH-Medienrats
Kandidat:innen für die Mitarbeit im Gremium gesucht

PM 6/22

Norderstedt, 12. Mai 2022 – Die fünfjährige Amtszeit des amtierenden Medienrats der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) endet am 31. Oktober 2022. Für den neu zu wählenden Medienrat können gesellschaftlich relevante Gruppen, Organisationen oder Vereinigungen aus Hamburg und Schleswig-Holstein nun geeignete Personen vorschlagen.

Voraussetzung sind besondere persönliche Kenntnisse und Befähigungen in medienrelevanten Gebieten wie der Medienpädagogik, der Medienwissenschaft, Digitalwissenschaft, des Journalismus, der Rundfunktechnik, der Medienwirtschaft, der Digitalwirtschaft oder sonstiger Medien- und Digitalbereiche.

Der Medienrat besteht aus zehn Mitgliedern. Fünf Mitglieder werden in Hamburg durch die Bürgerschaft und fünf Mitglieder in Schleswig-Holstein durch den Landtag gewählt.

Die MA HSH erteilt unter anderem Zulassungen für private Hörfunk- und Fernsehprogramme und beaufsichtigt diese. Sie überprüft zudem, ob Internetangebote die rechtlichen Bestimmungen beispielsweise zum Jugendmedienschutz und zur Werbung einhalten. Die MA HSH ist außerdem für die Regulierung von Medienplattformen und Medienintermediären zuständig. Die MA HSH beschließt über Maßnahmen zur Förderung des nichtkommerziellen lokalen Hörfunks. Als Medienregulierer setzt sie sich zudem aktiv für die Weiterentwicklung der digitalen Medienordnung und für die Sicherung der Anbieter- und Meinungsvielfalt ein.

Der Medienrat ist als Entscheidungsorgan der MA HSH an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligt. Er engagiert sich für Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit und macht sich gegen Hass und Hetze in den Medien stark. Eine aktive Mitarbeit im Gremium ist daher eine Aufgabe mit gesamtgesellschaftlicher Relevanz.

Personen, die sich für diese Ziele einsetzen möchten, sind ausdrücklich zur Mitarbeit im Medienrat aufgerufen.

Die Personenvorschläge sind durch die vorschlagsberechtigten Gruppen, Organisationen oder Vereinigungen bis zum 1. August 2022 bei der Präsidentin der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg oder beim Landtagspräsident des Landes Schleswig-Holstein einzureichen.

Weitere Informationen zur Neuwahl wurden im Amtlichen Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg und im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht.

Für inhaltliche Fragen zum MA HSH-Medienrat steht der Vorsitzende Lothar Hay unter medienrat@ma-hsh.de zur Verfügung.

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Kontakt

Bei Fragen zu dieser Pressemeldung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Simone Bielfeld, Telefon 040 / 36 90 05-28, E-Mail bielfeld@ma-hsh.de. Weitere Informationen über die MA HSH sind unter www.ma-hsh.de verfügbar.