Pressemitteilung, 26. August 2019

MA HSH schreibt UKW-Übertragungskapazitäten in
Schleswig-Holstein aus

Norderstedt, 26. August 2019 – Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat die sogenannte erste UKW-Hörfunkkette in Schleswig-Holstein ausgeschrieben. Seit 1986 wird über sie das landesweite Hörfunkvollprogramm „R.SH“ verbreitet.

Dies ist die erste Ausschreibung dieser Kapazität nach über dreißig Jahren, die nach dem Medienstaatsvertrag Hamburg Schleswig-Holstein erforderlich ist.

Die bestehende Zuweisung endet am 30. Juni 2021. Anträge auf Zuweisung können bis zum 30. Oktober 2019, 12:00 Uhr, (Ausschlussfrist) bei der MA HSH gestellt werden. Die Ausschreibung und die dazugehörige Anlage können unter www.ma-hsh.de heruntergeladen werden.

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MA HSH schreibt UKW-Übertragungskapazitäten in Schleswig-Holstein aus

Kontakt

Bei Fragen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Simone Bielfeld, Telefon 040/36 90 05-28, E-Mail bielfeld@ma-hsh.de.