Pressemitteilung, 04. Februar 2016

MA HSH-Medienrat weist Widerspruch gegen die Zuweisung von UKW-Übertragungskapazitäten für lokalen Hörfunk auf Sylt zurück

Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/ Schleswig-Holstein (MA HSH) hat auf seiner gestrigen Sitzung den Widerspruch der NORA NordOstsee RAdio GmbH & Co. KG als unbegründet zurückgewiesen. Der Widerspruch richtete sich gegen die MA HSH-Zuweisung von UKW-Übertragungskapazitäten für die terrestrische Verbreitung eines lokalen Hörfunkprogramms an die Sylt Funk-Mediengesellschaft mbh.

Die NORA NordOstsee RAdio GmbH & Co. KG vertritt dabei die Auffassung, dass die gesetzliche Grundlage der Zuweisungsentscheidung (§ 28a Abs. 3 Satz 1 MStV HSH) verfassungswidrig sei.

Auch nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage, insbesondere der angeführten Verfassungswidrigkeit der Rechtsvorschrift, wies der Medienrat der MA HSH den Widerspruch als unbegründet zurück.

Bei Fragen zu dieser Pressemeldung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Simone Bielfeld, Telefon 040 / 36 90 05-28, E-Mail bielfeld@ma-hsh.de. Weitere Informationen über die MA HSH sind unter www.ma-hsh.de verfügbar.