Pressemitteilung, 06. November 2019

MA HSH Medienrat entscheidet über Frequenzzuweisungen im Hamburger UKW-Spektrum

Norderstedt, 6. November 2019 – Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat in seiner heutigen Sitzung über die Frequenzzuweisungen im Hamburger UKW-Spektrum entschieden. Erstmals seit 1991 hatte die MA HSH im Februar 2019 einen Großteil des UKW-Spektrums in Hamburg neu ausgeschrieben, da die bestehenden Zuweisungen nicht weiter verlängert werden konnten.
Die Entscheidungen im Einzelnen:

  • Versorgungsgebiet 1: Stadtgebiet Hamburg
    Ausgewählt wurde die Plattform für regionale Musikwirtschaft GmbH, der zur Verbreitung des Programms „FluxFM“ in Hamburg vom 1. August 2020 bis zum 31. Juli 2030 UKW-Übertragungskapazitäten zugewiesen wurden.

    „FluxFM“ wurde der Vorzug gegeben gegenüber dem Programm „ENERGY Hamburg“ der Radio 97,1 MHz Hamburg GmbH.

  • Versorgungsgebiet 2: Hamburg und umgebende Landkreise in Schleswig-Holstein und Niedersachsen
    Ausgewählt wurde die Radio Hamburg GmbH & Co. KG, der zur Verbreitung des Programms „Radio Hamburg“ vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2031 erneut UKW-Übertragungskapazitäten zugewiesen wurden.

    Die Radio Hamburg GmbH & Co. KG war die einzige Bewerberin in diesem Versorgungsgebiet.

  • Versorgungsgebiet 3: Hamburg und umgebende Landkreise in Schleswig-Holstein und Niedersachsen
    Ausgewählt wurde die ROCK ANTENNE Hamburg GmbH & Co. KG, der zur Verbreitung des Programms „ROCK ANTENNE Hamburg“ vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2032 erneut UKW-Übertragungskapazitäten zugewiesen wurden.

    Die ROCK ANTENNE Hamburg GmbH & Co. KG war die einzige Bewerberin in diesem Versorgungsgebiet.

  • Versorgungsgebiet 4: Hamburg Innenstadt
    Ausgewählt wurde die ByteFM GmbH, der zur Verbreitung des Programms „ByteFM“ in Hamburg vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2032 UKW-Übertragungskapazitäten zugewiesen wurden.

    Abgelehnt wurden die Zuweisungsanträge der Mitbewerberinnen

    - ROCK ANTENNE Hamburg GmbH & Co KG für das Programm „917XFM“,
    - RADIO NEXT GENERATION GmbH & Co. KG für das Programm „egoFM“,
    - FM GmbH i. G. für das Programm „HAMBURG.FM“,
    - Radio Hamburg GmbH & Co. KG für das Programm „HAMSTURAD“ sowie
    - Radio TEDDY GmbH & Co. KG für das Programm „Radio TEDDY“.

  • Versorgungsgebiet 5: Stadtgebiet Hamburg – landesweit
    Ausgewählt wurde die Radio 95.0 GmbH & Co. KG, der zur Verbreitung des Programms „HAMBURG ZWEI“ in Hamburg vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2032 erneut UKW-Übertragungskapazitäten zugewiesen wurden.

    Damit setzte sich die Radio 95.0 GmbH & Co. KG mit dem Programm „HAMBURG ZWEI“ gegen das Programm „Metropol FM“ der Metropol FM GmbH & Co. KG und gegen das Programm „Radio Paradiso“ der Radio Paradiso Nord GmbH i. G. durch.

Alle Zuweisungen von UKW-Übertragungskapazitäten erfolgten vorbehaltlich der telekommunikationsrechtlichen Frequenzzuteilungen durch die Bundesnetzagentur.

Auswahlentscheidung

In den Versorgungsgebieten, in denen sich mehrere Veranstalterinnen um die UKW-Übertragungskapazitäten beworben hatten, musste der Medienrat der MA HSH eine Auswahlentscheidung nach § 26 Abs. 6 Medienstaatsvertrag Hamburg Schleswig-Holstein (MStV HSH) treffen. Dabei hat er demjenigen Antragsteller die Kapazitäten zugewiesen, der am ehesten erwarten ließ, dass sein Angebot die Meinungsvielfalt und Angebotsvielfalt fördert, das öffentliche Geschehen, die politischen Ereignisse sowie das kulturelle Leben in Hamburg darstellt und auch bedeutsame politische, weltanschauliche und gesellschaftliche Gruppen zu Wort kommen lässt.

Statement des Vorsitzenden des Medienrats der MA HSH, Lothar Hay:

„Der Medienrat hat in einem konzentrierten Verfahren einen gründlichen und fairen Entscheidungsprozess durchgeführt. Die Vielzahl der Bewerber und ihrer spannenden Programmvorhaben haben die große Vielfalt der deutschen und Hamburger Hörfunkszene gezeigt und es dem Medienrat nicht leichtgemacht. Leider konnten wir nicht alle Bewerber berücksichtigen. Jetzt haben wir mit sehr großer Mehrheit Entscheidungen getroffen, die ein vielfältiges Programmangebot für die Hamburger Hörerinnen und Hörer erwarten lassen.“

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MA HSH Medienrat entscheidet über Frequenzzuweisungen im Hamburger UKW-Spektrum

Kontakt

Bei Fragen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Simone Bielfeld, Telefon 040/36 90 05-28, E-Mail bielfeld@ma-hsh.de.