Pressemitteilung, 17. November 2016

MA HSH-Veranstaltung „Justiz, Gesellschaft oder Facebook - Wer kommt gegen Hate Speech an?“

Direktor Fuchs: „Rechtsstaat statt Runder Tisch: Strafrecht konsequent anwenden! Anzeige gegen ‚Neumünster wehrt sich‘“

Norderstedt / Hamburg, 17. November 2016 – Zur Veranstaltung „Justiz, Gesellschaft oder Facebook - Wer kommt gegen Hate Speech an?“ der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) sind heute Vormittag knapp 200 Gäste ins Mövenpick Hotel Hamburg gekommen.

Wo stehen wir rund ein Jahr nach Gründung der Task Force „Gemeinsam gegen Hass im Netz“? Setzen die beteiligten Unternehmen die festgelegten Maßnahmen wirklich ausreichend um? Und wer ist im Kampf gegen Hassbotschaften außerdem noch gefordert? Diese Fragen diskutierten - unter der Moderation der Journalistin und Moderatorin Inka Schneider - Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Martin Drechsler, Geschäftsführer FSM e.V., Julia Krüger, Sozialwissenschaftlerin und Autorin für netzpolitik.org., und Martin U. Müller, SPIEGEL-Redakteur.

Thomas Fuchs, Direktor der MA HSH, ging zu Beginn seiner Begrüßung auf den gesellschaftlichen Aspekt von Hate Speech ein: „Hasskommentare und Hetze in Sozialen Netzwerken sind Vorboten eines gesamtgesellschaftlichen Verrohungsprozesses. Die Grenzen dessen, was in der öffentlichen Auseinandersetzung als zulässig gilt, werden verschoben. Und zwar in einem Maße, das nicht nur dem Wertekanon des Grundgesetzes widerspricht, sondern häufig auch die Grenzen des strafrechtlich Relevanten überschreitet.”

In solchen Fällen sei die Justiz gefordert, betonte Fuchs. Die Möglichkeiten des Strafrechts müssten konsequent genutzt und Hasskommentar-Urheber verfolgt werden. Gegebenenfalls müsse auch Strafanzeige gegen Anbieter einzelner Seiten gestellt werden.

So habe die MA HSH Strafanzeige gegen den Anbieter der Facebook-Seite „Neumünster wehrt sich“ (sog. "Heimatbund Schleswig-Holstein") bei der Staatsanwaltschaft Stade gestellt und ein medienrechtliches Verfahren eingeleitet. Mit der tendenziösen Auswahl seiner Beiträge mache der Profilbetreiber erkennbar Stimmung gegen Flüchtlinge und Muslime und versuche damit eine repressive Sichtweise auf diese Bevölkerungsgruppen zu formen. „Der Anbieter provoziert hasserfüllte und volksverhetzende Aussagen in den Kommentaren und lässt diese in seinem Angebot stehen, statt sie zu löschen. Auf diese Weise nimmt er sie zumindest billigend in Kauf. Damit ist die Seite nach Auffassung der MA HSH in ihrer Gesamtausrichtung als volksverhetzend angelegt und der Anbieter dafür verantwortlich“, so Fuchs.

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MA HSH-Veranstaltung "Justiz, Gesellschaft oder Facebook - Wer kommt gegen Hate Speech an?"

Bei Fragen zu dieser Pressemeldung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Simone Bielfeld, Telefon 040 / 36 90 05-23, E-Mail bielfeld@ma-hsh.de. Weitere Informationen über die MA HSH sind unter www.ma-hsh.de verfügbar.