Epochaler Wandel durch Künstliche Intelligenz?
16. Hamburger Mediensymposium diskutiert die Folgen des Verschmelzens von KI und Informationssuche
Norderstedt/Hamburg, 1. Juli 2026 – KI-Anwendungen verändern die Informationssuche im Internet und prägen zunehmend die Struktur öffentlicher Kommunikation und Meinungsbildung. Welche Folgen hat das für journalistische Medien? Und wie sollten KI-Anwendungen reguliert werden?
„Wer hat heute schon einer KI eine Frage gestellt, anstatt diese in eine Suchmaschine einzutippen?“ Einige Hände im Saal der Handelskammer Hamburg gingen auf die Frage von Moderatorin und Technologie-Journalistin Svea Eckert in die Höhe – und bestätigen damit einen Trend: Informationssuche läuft heute zunehmend über KI-Chatbots. Und auch klassische Suchmaschinen liefern mittlerweile an prominenter Stelle KI-generierte Antworten, gespeist auch aus Inhalten journalistischer Medien. Verlagshäuser verlieren dadurch wertvolle Klicks – und damit Einnahmen und Aufmerksamkeit.
Wie die damit einhergehende Veränderung der Medienwelt gestaltet und reguliert werden sollte, war Thema der Podiumsdiskussion von Eva-Maria Sommer, Direktorin der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), mit Fachleuten aus Journalismus, Wirtschaft und Wissenschaft. „Welche Inhalte die KI für ihre Antwort berücksichtigt – und ob es sich dabei um Inhalte handelt, die nach journalistischen Standards erstellt wurden, oder einfach einseitige Narrative bedienen – bleibt dabei ebenso unklar wie die Frage, welche Links als weiterführende Hinweise platziert werden. Hier brauchen wir dringend ein höheres Maß an Transparenz“, so Eva-Maria Sommer.
Im Rahmen des Mediensymposiums wurden auch die Ergebnisse des zuvor präsentierten juristischen Gutachtens, erstellt von Prof. Dr. Jan Oster und Prof. Dr. Christoph Busch im Auftrag der Medienanstalten, debattiert. Prof. Dr. Jan Oster, Universität Osnabrück: „Nach unseren Erkenntnissen sind KI-Inhalte in der Regel als eigene Inhalte des jeweiligen Anbieters einzustufen. Damit sind die Anbieter in der rechtlichen Verantwortung und haften beispielsweise für Inhalte, die Persönlichkeitsrechte verletzen. Aber: Sie sind keine journalistischen Angebote. Die geltende Rechtslage birgt daher sowohl für KI-Anbieter als auch für Regulierungsbehörden erhebliche Rechtsunsicherheit. Wir schlagen daher Gesetzesänderungen vor, wonach KI-Anbieter weniger wie sonstige Inhalteanbieter als wie traditionelle Suchmaschinenanbieter mit entsprechenden Sorgfaltspflichten behandelt werden.“
Im Gutachten wird daher für eine Anpassung des bestehenden Medienrechts plädiert: KI-Antworten sollten als neue Ausprägung der Kategorie „Telemedien“ aufgenommen werden. Einig war sich die Runde dennoch, dass KI viele gesellschaftliche und wirtschaftliche Chancen biete, die es gemeinsam nutzbar zu machen gelte.
Veranstaltet wurde das 16. Hamburger Mediensymposium unter dem Titel „Das Informations-Crescendo: Wo Suche und KI aufeinandertreffen – und Medien verstummen könnten“ von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), dem Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) und der Handelskammer Hamburg.
Mehr zum Gutachten von Prof. Dr. Jan Oster und Prof. Dr. Christoph Busch finden Sie auf der Website von „die medienanstalten“.
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