Pressemitteilung, 21. Juli 2022

Digitale Gewalt ist reale Gewalt
Medienanstalten gegen Hasskriminalität im Internet

PM 10/22

Digitale Gewalt ist reale Gewalt
Medienanstalten gegen Hasskriminalität im Internet

Norderstedt, 21. Juli 2022 – Meinungsfreiheit schützen, Recht gemeinsam sichern und Demokratie ermöglichen – darum geht es beim Vorgehen der Medienanstalten gegen Delikte der Hasskriminalität im Rahmen der Medienaufsicht. Denn digitale Gewalt ist reale Gewalt. Auch die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) geht gegen Hasskriminalität im Netz vor.

Nicht selten stoßen Nutzer:innen im Internet auf rechtlich bedenkliche oder sogar rechtswidrige Inhalte: Beleidigungen, Beschimpfungen, Hass und Hetze – aber auch verfassungsfeindliche Symbole oder Inhalte, die gegen die Menschenwürde verstoßen. Wer auf solche Inhalte aufmerksam wird, kann sie über das Beschwerdeformular der MA HSH einfach und anonym melden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, werden Hasskommen-tare im Rahmen der Hamburger Initiative OHNe Hass“ direkt bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

Darüber hinaus sucht die MA HSH eigeninitiativ nach rechtswidrigen Inhalten und geht gegen die Urheber vor. Sind diese nicht zu ermitteln, nutzt sie einen bevorzugten Meldestatus, um unzulässige Kommentare, Bilder oder Filme auf Video-, Spiel- und Social-Media-Plattformen schnellstmöglich löschen zu lassen. So wurden 2021 auf Betreiben der MA HSH unter anderem rund 1.700 strafrechtlich relevante Inhalte in Sozialen Medien gelöscht oder für Nutzer aus Deutschland gesperrt und 58 Hasskommentare bei der Staatsanwaltschaft Hamburg angezeigt. Im ersten Halbjahr 2022 ist die MA HSH bereits in über 900 Fällen erfolgreich tätig geworden.

Auf welche Inhalte die MA HSH in ihrer Aufsichtspraxis stößt, wie sie gegen Verstöße vorgeht und was sie dabei erreicht, berichtet die MA HSH regelmäßig im Online-Newsletter Hingucker. Im Hingucker-Special finden Nutzer:innen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie sie Hassbotschaften auf YouTube, Facebook, Twitter, Instagram und TikTok melden können.

Bei der Verfolgung von Hasskriminalität im Netz arbeiten die 14 deutschen Medienanstalten eng zusammen und nutzen dazu auch künstliche Intelligenz, die beim Monitoring des Netzes unterstützt. Bundesweit kooperieren sie mit Strafverfolgungsbehörden und Medienhäusern. Gemeinsames Ziel zahlreicher Initiativen ist es, auch im Internet keine rechtsfreien Räume zuzulassen und Hasskriminalität mit den Mitteln des Rechtsstaats zu begegnen.

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Kontakt

Bei Fragen zu dieser Pressemeldung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Simone Bielfeld, Telefon 040 / 36 90 05-28, E-Mail bielfeld@ma-hsh.de. Weitere Informationen über die MA HSH sind unter www.ma-hsh.de verfügbar.