Pressemitteilung, 15. Juni 2021

Beschlüsse des MA HSH-Medienrats

Zulassungserteilung für das Hörfunkspartenprogramm „HarbourTown Radio“ für Hamburg

Änderung der Zuweisung von UKW-Übertragungskapazitäten an die ByteFM GmbH

Norderstedt, 15. Juni 2021 – Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) erteilte der HarbourTown Media GmbH die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des Hörfunkspartenprogramms „HarbourTown Radio“ in Hamburg für die Dauer von zehn Jahren. Es soll neben dem Internet auch über den geplanten zweiten DAB+ Multiplex in Hamburg verbreitet werden. Den inhaltlichen Schwerpunkt des Programms bildet die Berichterstattung über Randsportarten aus Hamburg. Ebenso sind Liveübertragungen von Sportveranstaltungen sowie Interviews, Reportagen und Magazine geplant. Zudem möchte das Programm regionalen Künstlern und Labels die Möglichkeit geben, ihre Musik vorzustellen. Auch ein stündliches Nachrichtenprogramm ist vorgesehen.

Der MA HSH-Medienrat hat außerdem den Zuweisungszeitraum von UKW-Übertragungskapazitäten an die ByteFM GmbH geändert: Die Zuweisung der Frequenzen 104,0 MHz und 91,7 MHz für die Verbreitung des Programms „ByteFM“ erfolgt nun vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2031. Beide Frequenzen waren ursprünglich ab dem 1. April 2022 zugewiesen worden. Die Änderung wurde möglich, da die ROCK ANTENNE Hamburg GmbH & Co. KG die bislang ihr zugewiesene UKW-Frequenz 91,7 MHz vorzeitig zurückgegeben hat und die bislang von Radio Hamburg genutzte Frequenz 104,0 MHz ohnehin ab 1. Januar 2022 zur Verfügung steht.

PDF, 164,8 KiB

Hier können Sie die Pressemitteilung als PDF herunterladen.

Download
Kontakt

Bei Fragen zu dieser Pressemeldung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Simone Bielfeld, Telefon 040 / 36 90 05-28, E-Mail bielfeld@ma-hsh.de. Weitere Informationen über die MA HSH sind unter www.ma-hsh.de verfügbar.