MA HSH-Auswertung der Transparenzberichte nach NetzDG
Anlässlich der Diskussion über die Wirksamkeit des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) hat die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) eine umfassende Auswertung der bislang herausgegebenen Transparenzberichte von Facebook, YouTube und Twitter veröffentlicht. In dieser evaluiert sie die Beschwerdezahlen, die Löschquoten und Löschgründe und bewertet die vorhandenen Meldesysteme der Sozialen Netzwerke.
Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass sich seit Inkrafttreten des NetzDG zwar die Löschgeschwindigkeit von gemeldeten rechtswidrigen Inhalten erhöht hat, die Quote berechtigter Löschungen jedoch insgesamt noch gering ausfällt. Dies gilt in besonderem Maße für Inhalte, die nicht von offiziellen Beschwerdestellen, sondern von Nutzern gemeldet wurden. Für ein effektives Vorgehen gegen Hetze, Hassrede und andere strafbare Inhalte besteht zudem ein dringender Verbesserungsbedarf bei den Meldesystemen.
Große Soziale Netzwerke wie Facebook, YouTube und Twitter sind seit Oktober 2017 nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) dazu verpflichtet, gemeldete rechtswidrige Inhalte innerhalb festgelegter Fristen zu sperren oder zu löschen. Dazu gehören Hetze und Hassrede wie etwa volksverhetzende, beleidigende oder verleumderische Äußerungen. Die Sozialen Netzwerke müssen zudem in sogenannten Transparenzberichten halbjährlich die Anzahl von Beschwerden und ihren Umgang mit den gemeldeten Inhalten öffentlich darlegen.
MA HSH-Auswertung der Transparenzberichte nach NetzDG