Antrags- und Verfahrenshinweise

Anzeigeformular für Internetradiobetreiber

Wer Hörfunkprogramme ausschließlich im Internet verbreitet, bedarf nach § 20b RStV keiner Zulassung. Er hat das Angebot der zuständigen Landesmedienanstalt anzuzeigen.

Bitte senden Sie als Anbieter eines Internetradios das ausgefüllte Anzeigeformular an info@ma-hsh.de.

Formular zum Download oder Ausfüllen


 

Informationen zum Verfahren der MA HSH für die Zulassung von Rundfunkprogrammen

Wer in Deutschland Hörfunk- und Fernsehprogramme veranstalten will, braucht hierfür eine Zulassung, die nur von einer der 14 Landesmedienanstalten in Deutschland erteilt werden kann. Informationen zum Zulassungsverfahren der MA HSH finden Sie hier:

Informationen zum Download
Stand: 3. Mai 2010 


Erklärung über die Einhaltung der programmbezogenen Anforderungen an die Rundfunkveranstaltung

Erklärung zum Download

Erklärung nach § 20 a Abs. 1 und 2 RStV und § 18 Abs. 1 und 2 MStV HSH

Erklärung zum Downoad

Erklärung nach § 20 a Abs. 3 RStV und § 18 Abs. 3 MStV HSH

Erklärung zum Download

 

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