Antrags- und Verfahrenshinweise

Anzeigeformular für Internetradiobetreiber

Wer Hörfunkprogramme ausschließlich im Internet verbreitet, bedarf nach § 20b RStV keiner Zulassung. Er hat das Angebot der zuständigen Landesmedienanstalt anzuzeigen.

Bitte senden Sie als Anbieter eines Internetradios das ausgefüllte Anzeigeformular an info@ma-hsh.de.

Formular zum Download oder Ausfüllen


 

Informationen zum Verfahren der MA HSH für die Zulassung von Rundfunkprogrammen

Wer in Deutschland Hörfunk- und Fernsehprogramme veranstalten will, braucht hierfür eine Zulassung, die nur von einer der 14 Landesmedienanstalten in Deutschland erteilt werden kann. Informationen zum Zulassungsverfahren der MA HSH finden Sie hier:

Informationen zum Download
Stand: 3. Mai 2010 


Erklärung über die Einhaltung der programmbezogenen Anforderungen an die Rundfunkveranstaltung

Erklärung zum Download

Erklärung nach § 20 a Abs. 1 und 2 RStV und § 18 Abs. 1 und 2 MStV HSH

Erklärung zum Download

Erklärung nach § 20 a Abs. 3 RStV und § 18 Abs. 3 MStV HSH

Erklärung zum Download

 

Scout

Hier geht's zu scout, dem Magazin für Medienkompetenz der MA HSH!

Aktuelles

16.05.2013
MA HSH erteilt Zulassungen für Veranstaltungsrundfunk zur Kieler Woche, zu einer Fotoausstellung und zum Windsurf World Cup auf Sylt
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02.05.2013
Informationen und Anmeldung zum 4. Hamburger Mediensymposium von MA HSH, Hans-Bredow Institut und Handelskammer Hamburg
"auffinden | auffindbar machen | auffindbar sein
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02.05.2013
Ideenwettbewerb zum Internet-ABC-Jubiläum
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18.04.2013
MA HSH fördert Internetratgeber für Jugendliche "netzdurchblick.de"  und medienpädagogische Arbeit am Eckhorst Gymnasium Bargteheide
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09.04.2013
Große Resonanz: 300 Gäste beim dritten Medienkompetenztag der MA HSH zum Thema „Einfach mal abschalten?!“ im KörberForum in Hamburg
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