Große Resonanz zeigt Aktualität des Themas: Rund 200 Gäste beim gestrigen Symposium zum Thema Leistungsschutzrechte von MA HSH, Hans-Bredow-Institut und Handelskammer Hamburg
Norderstedt / Hamburg, den 4. Juni 2010 – Ein Jahr nach der „Hamburger Erklärung zum Schutz des geistigen Eigentums“ präsentierte sich Hamburg mit der gestrigen Veranstaltung „Wer verdient mit welchem Recht – Digitale Herausforderungen für Urheber, Verwerter und Nutzer“, die gemeinsam von Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), Hans-Bredow-Institut und Handelskammer Hamburg ausgerichtet wurde, als Diskussionsplattform für aktuelle Fragen zur Entwicklung von Leistungsschutzrechten aus politischer, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Sicht.
Unter Beteiligung von Prof. Dr. Karin von Welck, Senatorin für Kultur, Sport und Medien, und Justizsenator Dr. Till Steffen diskutierten in der Handelskammer Hamburg Experten aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Medienunternehmen und Medienrechtskanzleien Möglichkeiten eines fairen Urheberrechts unter den Bedingungen der Netzökonomie. Die rund 200 Gäste zeigten das große Interesse an diesem gesellschaftlich und politisch brisanten Thema.
Schwerpunkt der Diskussion war ein neues Leistungsschutzrecht für Verlage. Sowohl die wirtschaftliche Bedeutung als auch die juristische Komplexität dieses Themas wurden eingehend erörtert.
Das anschließende Panel mit Vertretern der Fernsehbranche zeigte, dass es sich beim Thema Leistungsschutzrechte keineswegs um ein reines Printthema handelt, sondern dass auch Rundfunkveranstalter betroffen sein können, da Elektronische Programmführer (EPGs) und Widgets im Bereich der Fernsehdistribution vergleichbare Probleme für die Beteiligten aufwerfen.
Bei Fragen zu dieser Pressemeldung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Leslie Middelmann, Telefon 040 / 36 90 05-23, E-Mail middelmann@ma-hsh.de. Weitere Informationen über die MA HSH sind unter www.ma-hsh.de verfügbar.
