MA HSH-Direktor Fuchs begrüßt erstmalige Anerkennung zweier Jugendschutzprogramme durch die KJM und ermuntert Anbieter zur Klassifizierung

Norderstedt, den 9. Februar 2012 – Erstmalig wurden gestern zwei Jugendschutzprogramme als geeignet im Sinne von § 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) von der
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannt. Dabei handelt es sich um ein von der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) vorgelegtes Programm des Hamburger JusProg e.V. und um ein Programm der Deutschen Telekom. Die Anerkennung ist vorerst auf fünf Jahre befristet und erstreckt sich zunächst auf Angebote bis maximal zur Altersstufe ab 16 Jahren, eine Verlängerung der Anerkennung ist möglich.

„Die erstmalige Anerkennung zweier Jugendschutzprogramme in Deutschland ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem wirksamen Jugendmedienschutz. Für Inhalte-Anbieter ist damit ein großer Anreiz zur richtigen Klassifizierung ihrer Angebote geschaffen worden“, so Thomas Fuchs, Direktor der MA HSH. „Anbieter von jugendschutzrelevanten Inhalten, wie zum Beispiel Online-Spielen, sollten diese große Chance, Rechtssicherheit zu erlangen, nutzen.“

Mit Jugendschutzprogrammen liegt der Schutz vor jugendbeeinträchtigenden Inhalten in den Händen von Anbietern und Eltern: Anbieter von jugendschutzrelevanten Inhalten in Websites und anderen Telemedien haben die Möglichkeit, ihre Angebote altersgerecht zu klassifizieren. Nach der Installation der Software können Eltern dann selbst festlegen, für welche Altersstufe die Internet-Seiten gefiltert werden sollen. Ergänzend können sie auch selbst Websites auf eine persönliche Filterliste setzen.

Eltern, Lehrer, Erzieher und andere Interessierte haben die Möglichkeit, das Programm von JusProg e.V. unter www.jugendschutzprogramm.de kostenlos herunterzuladen. Das Programm der Deutschen Telekom kann von allen Festnetzkunden der Deutschen Telekom ab Ende März 2012 kostenlos unter www.t-online.de/kinderschutz abgerufen werden. Beide Jugendschutzprogramme laufen auf den aktuellen Windows-Betriebssystemen.


Bei Fragen zu dieser Pressemeldung wenden Sie sich bitte an die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), Pressesprecherin Leslie Middelmann, Telefon 040 / 36 90 05-23, E-Mail middelmann@ma-hsh.de. Weitere Informationen über die MA HSH sind unter www.ma-hsh.de verfügbar.

PM zum Download

Aktuelles

10.05.2012

MA HSH erteilt Zulassung für Fernsehvollprogramm „Hamburg …

mehr 19.04.2012

MobileMovie geht in die dritte Runde

mehr 12.04.2012

Internet-ABC-Newsletter zum Schwerpunkt "Soziale Netzwerke" …

mehr 10.04.2012

MA HSH schreibt DVB-T-Übertragungskapazitäten für Fernsehen …

mehr

Analoge Satellitenübertragung seit dem 30. April 2012 eingestellt!

Hier finden Sie Links mit näheren Informationen.