Mediennutzerschutz – Beschwerderechte für Fernsehen, Hörfunk und Internet
Inhalt:
Hinter dem sperrigen Titel verbirgt sich eine Broschüre der nordrheinwestfälischen Landesanstalt für Medien (LfM)
Was kann ich erwarten?
Sie nutzen viele Medien und wollen wissen, welche Rechte Sie haben? Sie sind im Radio, TV oder Internet auf Sendungen oder Seiten aufmerksam geworden, deren Inhalte fragwürdig, anstößig oder sogar kriminell sein könnten? Sie brauchen relevante Paragraphen, konkrete Links zu Diskussionsforen oder Tipps? Dann ist diese Broschüre genau richtig. Um einschätzen zu können, wann eine Beschwerde angebracht ist, können Sie sich schnell im 15-seitigen Flyer informieren oder ausführlich in der 110-seitigen Broschüre. Hier antworten die Wissenschaftler auf Fragen wie: „Wann ist die Menschenwürde, wann sind Persönlichkeitsrechte verletzt?“, „Dürfen pornographische Inhalte im Internet frei zugänglich sein?“ oder „Wen schützt die Meinungsfreiheit?“. Konkrete Fallbeispiele – wie ein Mensch, der zur Belustigung anderer wie eine Sache behandelt wird – veranschaulichen das Themenfeld. Viel Raum nimmt dabei auch der Jugendschutz, vor allem der Komplex „Jugendgefährdende Sexualdarstellung“ ein. Außerdem finden Sie eine Übersicht aller Institutionen, an die Sie sich mit Fragen oder Beschwerden über Medieninhalte wenden können. Fazit: Hier wird in kurzen, verständlichen Sätzen Klartext gesprochen. Ein guter Einblick in die wesentlichen medienrechtlichen Bestimmungen.
Ziel:
Die Broschüre bietet hilfreiche Bürgerinformationen für den Umgang mit mutmaßlichen Rechtsverstößen. Darin finden Sie alle relevanten Paragraphen, Links zu Diskussionsforen und Weblogs und eine Übersicht aller Institutionen, an die Sie sich mit Fragen und Beschwerden über Medieninhalte wenden können.
Herausgeber:
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 77 00 7- 0
Fax: 0211 - 72 71 70
Email: info@lfm-nrw.de
Dieser Text wurde im September 2009 erstellt.
