Webradios

Seit dem 1. Juni 2009 bedürfen Hörfunkprogramme, die ausschließlich im Internet verbreitet werden (Web-Radios), keiner rundfunkrechtlichen Zulassung mehr. Wenn derartige Webradios ihr lineares Programm 500 oder mehr Nutzern zum zeitgleichen Empfang anbieten, müssen diese Web-Radio-Angebote bei der örtlich zuständigen Landesmedienanstalt angezeigt werden (§ 20 b RStV).

Bei der MA HSH angezeigte Webradios

 

 

Aktuelles

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Norderstedt, den 9. Februar 2012 – Erstmalig wurden gestern zwei Jugendschutzprogramme als geeignet …

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Norderstedt, den 7. Februar 2012 – Nach drei erfolgreichen Ausgaben von scout – dem Magazin …

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Norderstedt, den 6. Februar 2012 – Zum Safer-Internet-Day 2012 geht netzdurchblick.de, der Internetratgeber …

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