Webradios
Seit dem 1. Juni 2009 bedürfen Hörfunkprogramme, die ausschließlich im Internet verbreitet werden (Web-Radios), keiner rundfunkrechtlichen Zulassung mehr. Wenn derartige Webradios ihr lineares Programm 500 oder mehr Nutzern zum zeitgleichen Empfang anbieten, müssen diese Web-Radio-Angebote bei der örtlich zuständigen Landesmedienanstalt angezeigt werden (§ 20 b RStV).
Bei der MA HSH angezeigte Webradios
- BMRadio.de
- BassTune.de
- Deluxe Lounge Radio
- DQB656 on Air
- HafenCity Radio
- OK Radio
- Radio 112
- Radio fresh80s
- Radio Quicky
- rundspruch.net
- Schlagergarage
- Soldance FM
