Webradios
Seit dem 1. Juni 2009 bedürfen Hörfunkprogramme, die ausschließlich im Internet verbreitet werden (Web-Radios), keiner rundfunkrechtlichen Zulassung mehr. Wenn derartige Webradios ihr lineares Programm 500 oder mehr Nutzern zum zeitgleichen Empfang anbieten, müssen diese Web-Radio-Angebote bei der örtlich zuständigen Landesmedienanstalt angezeigt werden (§ 20 b RStV).
Bei der MA HSH angezeigte Webradios
- Antenne Sylt
- BassTune.de
- lightradio.de
- MCR-Radio
- Radio 112
- Radio fresh80s
- Radio Hamburg - Hip Hop / R&B
- Radio Hamburg - Music Update
- Radio Hamburg - Movie Mania
- Radio Hamburg - Live Music
