Ziele & Aufgaben

Die MA HSH versteht sich als Kompetenzzentrum für privaten Rundfunk und Telemedien im Kommunikationsraum Hamburg / Schleswig-Holstein. Als Agentur für Audiovisuelles gestaltet sie die Rahmenbedingungen der audiovisuellen Medien mit, fördert medienwirtschaftliche Aktivitäten und vertritt die Interessen der Allgemeinheit gegenüber Programmanbietern und Plattformbetreibern.

Die MA HSH ist die Regulierungsbehörde für den privaten Rundfunk in Hamburg und Schleswig-Holstein. Sie nimmt die gesetzlich vorgesehenen Zulassungs- und Aufsichtsfunktionen wahr. Ihr Ziel ist, Vielfalt und Leistungsfähigkeit privater an die Allgemeinheit gerichteter elektronischer Medien zu stärken. Mit Initiativen und Entscheidungen trägt sie dazu bei, dass sich bestehende Programme erfolgreich weiterentwickeln können und dass neue audiovisuelle Dienste ihre Chancen bekommen.

In einer Medienwelt, die sich durch die Digitalisierung der Übertragungswege rasant verändert, versteht sich die MA HSH als Vermittlerin zwischen oft gegenläufigen Interessen. Sie gestaltet Projekte und engagiert sich für die publizistische und wirt­schaftliche Weiterentwicklung des Kommunikationsraums und Medienstandorts Hamburg/Schleswig-Holstein. Dabei achtet sie auf eine gleichgewichtige Berücksichtigung der Interessen von Ballungsraum und Fläche.

Die MA HSH setzt und wahrt im Interesse der Allgemeinheit inhaltliche Standards. Dies gilt insbesondere für den Jugendmedienschutz und für die Werbung in privaten Programmen und Telemedien. Sie wirkt bei der Fortentwicklung des regulatorischen Rechtsrahmens und der Einhaltung der medienkonzentrationsrechtlichen Bestimmungen mit. Die MA HSH berät die Akteure im Bereich der audiovisuellen Dienste unabhängig, werte- und serviceorientiert, diskriminierungsfrei und offen. Bei ihren Entscheidungen über die Zuweisung von Übertragungskapazitäten fördert sie die Vielfalt von Anbietern und Angeboten.

Die MA HSH ist Ansprechpartnerin für das Publikum des privaten Rundfunks und für die Nutzer von Telemedien. Sie sorgt für die Bearbeitung von Programmbeschwer­den. Durch Fachveranstaltungen und Publikationen unterstützt die MA HSH den medienbezogenen Diskurs im Kommunikationsraum Hamburg/Schleswig-Holstein und darüber hinaus.

Einzelheiten und weitere Aufgaben der MA HSH ergeben sich vor allem aus dem Medienstaatsvertrag HSH sowie aus den rundfunkrechtlichen Staatsverträgen der Länder.

Aufgaben der MA HSH nach dem Medienstaatsvertrag HSH sind:

  • Beurteilung und Kontrolle der Programme, insbesondere hinsichtlich ihres Beitrages zur Förderung der Programmvielfalt
  • Beratung der Rundfunkveranstalter und anderer Inhalteanbieter sowie ihrer Dienstleister unter den Bedingungen der Konvergenz, insbesondere beim Analog-Digital-Umstieg
  • Mitwirkung bei der Fortentwicklung des dualen Rundfunksystems und des Medienstandortes Hamburg und Schleswig-Holstein
  • Mitwirkung bei der Umstellung von der analogen auf die digitale Übertragungstechnik, einschließlich der entsprechenden Beratung der Rundfunkveranstalter und Rundfunkteilnehmer
  • Zusammenarbeit mit den anderen Landesmedienanstalten. Im Rahmen ihrer Aufgaben und zur gemeinsamen Aufgabenerledigung mit anderen Landesmedienanstalten kann die Anstalt Verwaltungsabkommen abschließen
  • Förderung von Projekten der auditiven und audiovisuellen Medienkompetenz und Medienpädagogik
  • Mitwirkung an der Medienstiftung HSH
  • Vergabe von Aufträge zur Medienforschung
  • Unterstützung der Vergabe eines Gütesiegels für die Gebrauchstauglichkeit von Geräten

 

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