Weitere Organe

Weitere Organe der MA HSH zur Beurteilung von Fragestellungen bei bundesweiten Programmen sind die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) und die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) dient der MA HSH als Organ bei der Bewertung, ob Sendungen und Angebote den Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) entsprechen. Deren Beschlüsse sind nach § 35 Abs. 9 Satz 5 RStV gegenüber den Organen der MA HSH bindend und werden vom Direktor ausgeführt.

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