Aufgaben
Der Direktor der MA HSH hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Medienrats
- Ausführung der Beschlüsse von ZAK, KJM und GVK
- Überprüfung der Einhaltung der Zulassungs- und Zuweisungsbescheide einschließlich der Beteiligung bei späteren Änderungen
- Festsetzung und Einziehung der Gebühren, Auslagen und Abgaben
- Wahrnehmung der ihm durch Satzung übertragenen Aufgaben
- Aufstellung des Haushaltsplans und Feststellung des Jahresabschlusses der Anstalt
- Erstellung und Veröffentlichung eines jährlichen Rechenschaftsberichts
- Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Bediensteten der Anstalt und Wahrnehmung der Befugnisse des Arbeitgebers
- Zusammenarbeit mit anderen Landesmedienanstalten, Ausübung der Auskunftsrechte und Ermittlungsbefugnisse zur Sicherung der Meinungsvielfalt (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 Medienstaatvertrag HSH i. V. m. § 22 Abs. 1 RStV)
