Aufgaben

Der Direktor der MA HSH hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Medienrats
  • Ausführung der Beschlüsse von ZAK, KJM und GVK
  • Überprüfung der Einhaltung der Zulassungs- und Zuweisungsbescheide einschließlich der Beteiligung bei späteren Änderungen
  • Festsetzung und Einziehung der Gebühren, Auslagen und Abgaben
  • Wahrnehmung der ihm durch Satzung übertragenen Aufgaben
  • Aufstellung des Haushaltsplans und Feststellung des Jahresabschlusses der Anstalt
  • Erstellung und Veröffentlichung eines jährlichen Rechenschaftsberichts
  • Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Bediensteten der Anstalt und Wahrnehmung der Befugnisse des Arbeitgebers
  • Zusammenarbeit mit anderen Landesmedienanstalten, Ausübung der Auskunftsrechte und Ermittlungsbefugnisse zur Sicherung der Meinungsvielfalt (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 Medienstaatvertrag HSH i. V. m. § 22 Abs. 1 RStV)

Aktuelles

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Norderstedt, 3. Februar 2012 - Die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) steigt zusammen …

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