ALM (Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten)

Die ALM koordiniert grundsätzlich und länderübergreifende Fragen der Zulassung und Kontrolle sowie Entwicklung des privaten Rundfunks. 

Die Aufgaben der ALM sind in den „Grundsätzen für die Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM) – ALM-Statut “ vom 9. Oktober 2008 festgelegt. Die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten innerhalb der ALM erfolgt über die Direktorenkonferenz (DLM), die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) und die Gesamtkonferenz (GK).

Nähere Informationen zur ALM finden sich unter www.alm.de.

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