Die MA HSH

Die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) ist eine von 14 Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland.
Sie erteilt Zulassungen und Zuweisungen für private Hörfunk- und Fernsehprogramme und überprüft die Einhaltung der medienrechtlichen Bestimmungen in den von ihr lizenzierten Programmen und in Telemedien, vor allem im Internet. Ihr besonderes Augenmerk gilt der Kontrolle der Einhaltung des Jugendmedienschutzes.

Als Kompetenzzentrum für privaten Rundfunk und Telemedien in den beiden nördlichsten Bundesländern gestaltet die MA HSH die Rahmenbedingungen der elektronischen Medien mit, fördert medienwirtschaftliche Aktivitäten, berät die Akteure im Bereich audiovisuelle Medien und deren Nutzer, kann zur Erprobung neuer Rundfunktechniken, –programmformen und –dienste Modellversuche zulassen oder im Benehmen mit dem Netzbetreiber durchführen, vertritt die Belange der Bürgerinnen und Bürger gegenüber Programmanbietern und Plattformbetreibern und ist Sachwalterin der Interessen des privaten Rundfunks im dualen Rundfunksystem. Daneben ist die Förderung von Medienkompetenz für die MA HSH eine wichtige, gesetzlich verankerte Aufgabe. Hier konzentriert sie sich neben den klassischen Medien Fernsehen und Hörfunk vor allem auf das Internet. Sie setzt insbesondere auf Aufklärung über Chancen und Risiken neuer Medien.

Die MA HSH hat als unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts das Recht zur Selbstverwaltung. Organe der MA HSH sind der Medienrat und die Direktorin oder der Direktor.

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