Werbung & Programm

Werbung ist nach wie vor die wichtigste Finanzierungsgrundlage privater Rundfunkprogramme, abgesehen von Pay-TV Angeboten. Gute Quoten beim Publikum sind notwendig, um für Werbekunden attraktiv zu sein. Werbung muss zudem geschickt platziert und in das programmliche Umfeld integriert werden, zugleich aber klar vom Programm getrennt sein.

Der Rundfunkstaatsvertrag enthält eine Reihe von Werbebestimmungen. Sie betreffen nicht nur die Kennzeichnung und Dauer von Werbung, sondern auch Werbeformen wie Split-Screen, virtuelle Werbung, Grafik-Sponsoring, „Firmen-TV" und Teleshopping-Fenster. Ergänzend zu den Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages haben die Landesmedienanstalten gemeinsame Werberichtlinien Fernsehen und Werberichtlinien Hörfunk erarbeitet.

Die Landesmedienanstalten arbeiten bei der Aufsicht über die Einhaltung der Werbebestimmungen im Rahmen der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der ALM eng zusammen.

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