Jugendmedienschutz
Der Jugendmedienschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben der Landesmedienanstalten.

Neben der Nutzung von Hörfunk und Fernsehen führt vor allem die Nutzung des Internets, aber auch anderer audiovisueller Angebote, zu neuen jugendschutzrechtlichen Problemlagen. Seit dem 01.04.2003 gilt für den Jugendschutz für elektronische Informations- und Kommunikationsmedien (Rundfunk und Telemedien) der Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV) der Länder. Er hat beim Jugendmedienschutz zu einer neuen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern geführt. Der Bund ist für die Trägermedien (Filme, Videokassetten, CD-Roms etc.) zuständig, die Länder für alle „Online-Medien" (Rundfunk, Mediendienste, Teledienste). Mit dieser neuen Aufgabenverteilung haben Bund und Länder die Konsequenzen aus der zunehmenden Konvergenz der elektronischen Medien gezogen. Damit sind die Landesmedienanstalten für den Jugendschutz beim Rundfunk und bei den Telemedien (Medien- und Teledienste) zuständig.
Zentrale Einrichtungen beim Jugendmedienschutz sind die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die als Organ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt tätig wird und die von ihr zertifizierten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle. Die KJM besteht aus sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier Vertretern der für den Jugendschutz zuständigen obersten Landesbehörden und zwei Vertretern der für den Jugendschutz zuständigen obersten Bundesbehörden.
Vorsitzender der KJM ist Siegfried Schneider, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). 1. Stellvertretender KJM-Vorsitzender ist Andreas Fischer, Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) und 2. Stellvertretender KJM-Vorsitzender ist Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).
